Der Staatsanwalt hat das Wort
Staffel 4
Bis dato waren die Täter in den wenigen DDR-Fernseh-Krimis meist Westdeutsche oder vom Westen gesteuerte DDR-Bürger. Schließlich gab es nach Lesart der Parteiführung keine nennenswerte Kriminalität im entwickelten Sozialismus. Vorbild der neuen Reihe war die populäre ARD-Serie "Das Fernsehgericht tagt". Die Besonderheit bestand einerseits darin, dass nicht die Suche nach dem Täter im Vordergrund stand, sondern die psychologischen und tatsächlichen Umstände, die einen Menschen eine Straftat begehen lassen. Zum anderen wurde die gezeigte Filmhandlung von einem Moderator kommentiert und erklärt: Peter Przybylski, Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR.
Der Jurist mit der strengen Brille und dem SED-Abzeichen am Revers wurde in den kommenden Jahrzehnten zur prägenden Gestalt der Sendereihe. Am Ende der Sendung verkündete er das Strafmaß und erläuterte es - selbstredend ganz im Sinn der sozialistischen Moral und Gesetzlichkeit.
Produktionsjahre
1965 - 1991
Hauptdarsteller
Erhard Köster,
Peter Przybylski
Produzenten
Uwe Reute,
Wolfgang Voigt,
Wolfram Beyer
Regisseure
Hans Werner,
Horst Zaeske,
Vera Loebner
Autoren
Günter Agde,
Jutta Bartus,
Michael Albrecht
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Durch eine wertvolle Münze an einem silbernen Halsband kündigt Hans-Dietrich Kermer seiner Jugendliebe Renate Leuner sein Erscheinen an. An die Vergangenheit können die beiden nicht mehr anknüpfen, Renate ist inzwischen mit dem verwitweten selbständigen Keramikfabrikanten Bernhard Leuner verheiratet. Aber sie kommen mit Münzen und Schmuck miteinander ins Geschäft, die Frau Leuner in ihrem exklusiven Hundesalon verkauft. Auch Bernhard Leuner ist an dem Geschäftsmann aus der BRD interessiert, denn Kermer, der vor Jahren illegal in den Westen ausreiste, lässt keinen Wunsch des leidenschaftlichen Münzsammlers offen und kommt immer wieder mit neuen Stücken vorbei. Als Gegenleistung dafür erwartet er nicht nur Geld, sondern auch Handschriften und Briefmarken.
Um eine seltene Münze bezahlen zu können, stiehlt Leuner sogar ein wertvolles Briefmarkenblatt aus der Sammlung seines Schwiegervaters. Als dieser Anzeige erstattet und es eng um Leuner wird, schreckt er selbst vor einem fingierten Einbruch im eigenen Haus nicht zurück. Zeuge wird unfreiwillig sein Sohn Hansi.