Der Staatsanwalt hat das Wort
Staffel 1
Bis dato waren die Täter in den wenigen DDR-Fernseh-Krimis meist Westdeutsche oder vom Westen gesteuerte DDR-Bürger. Schließlich gab es nach Lesart der Parteiführung keine nennenswerte Kriminalität im entwickelten Sozialismus. Vorbild der neuen Reihe war die populäre ARD-Serie "Das Fernsehgericht tagt". Die Besonderheit bestand einerseits darin, dass nicht die Suche nach dem Täter im Vordergrund stand, sondern die psychologischen und tatsächlichen Umstände, die einen Menschen eine Straftat begehen lassen. Zum anderen wurde die gezeigte Filmhandlung von einem Moderator kommentiert und erklärt: Peter Przybylski, Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR.
Der Jurist mit der strengen Brille und dem SED-Abzeichen am Revers wurde in den kommenden Jahrzehnten zur prägenden Gestalt der Sendereihe. Am Ende der Sendung verkündete er das Strafmaß und erläuterte es - selbstredend ganz im Sinn der sozialistischen Moral und Gesetzlichkeit.
Produktionsjahre
1965 - 1991
Hauptdarsteller
Erhard Köster,
Peter Przybylski
Produzenten
Uwe Reute,
Wolfgang Voigt,
Wolfram Beyer
Regisseure
Hans Werner,
Horst Zaeske,
Vera Loebner
Autoren
Günter Agde,
Jutta Bartus,
Michael Albrecht
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Im Mittelpunkt stehen die Probleme und Konflikte zweier junger Menschen, die aus Liebe zueinander gefunden und große Hoffnungen in ein gemeinsames Leben gesetzt haben. Wir verfolgen vier Jahre ihrer Ehe und werden Zeuge von Schwierigkeiten, die sich in manchen jungen Ehen einstellen, bedingt durch unterschiedliche Charakterveranlagungen, durch Umwelteinflüsse, nicht zuletzt auch durch die Tatsache, dass das Miteinanderleben ständig neue Forderungen an beide Partner stellt, die sie häufig nicht zu realisieren vermögen. Streit und Misshelligkeiten in einer Ehe erwachsen auch oft aus der Tatsache, dass die Frau ihre durch die DDR-Verfassung garantierte Gleichberechtigung auch in ihren Beziehungen zum Ehepartner verwirklicht sehen möchte. Gleichberechtigung fordert neue Partnerbeziehungen. Wo sie nicht gefunden werden, wo es nicht gelingt, neue, dem Entwicklungsstand beider Partner angemessene Beziehungen zueinander zu finden, kann es zu Krisen und Konflikten in einer Ehe kommen. Im Falle von Rosemarie E. führen diese Konflikte sogar zu einer strafbaren Handlung.